24. OKTOBER 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 36;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.04 und Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendungen 52.04 und 61.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 und Ausgabenermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.16 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 4. September 2008, 23. Oktober 2008, 8. Dezember 2011 und 28. Juni 2012 im Rahmen des Interreg IV A und B und des Programms Konvergenz gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

Interreg IV A - Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 4: Dynamisierung der gemeinsamen Raumverwaltung durch eine nachhaltige, koordinierte und in das Lebensumfeld integrierte Entwicklung;

Massnahme 4.1: Gemeinsame Bewirtschaftung und Aufwertung der Naturschätze und des Lebensumfelds im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung;

Bezeichnung: A.C.V.TEX;

Träger: FEDUSTRIA;

Basiszuwendung: 33.04.02;

Verpflichtungsermächtigungen 4.315 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 401FWA 0057 B;

Interreg IV A - Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 4: Dynamisierung der gemeinsamen Raumverwaltung durch eine nachhaltige, koordinierte und in das Lebensumfeld integrierte Entwicklung;

Massnhame 4.1: Gemeinsame Bewirtschaftung und Aufwertung der Naturschätze und des Lebensumfelds im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung;

Bezeichnung: Eco-construction et citoyens;

Träger: Terre Academie;

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