22. SEPTEMBER 2009 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009, insbesondere des Artikels 34;

In Erwägung der Uberschätzung der Ausgabeermächtigungen in Höhe von 432.611,09 EUR, die durch den Erlass 2009/56 vom 16. Juni 2009 auf die Basiszuwendung 63.12 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009 übertragen wurden, d.h. betreffend die folgenden Massnahmen:

"Phasing Out" des Ziels 1;

Zielrichtung 4: Verstärkung der Attraktivität durch die Wiederaufwertung und Förderung des Images;

Massnahme 4.2 - Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industriegeländen;

Bezeichnung: Sanierung und Wiederinstandsetzung des "Terril du Carabinier" genannten Standortes SAE/C88 in Aiseau-Presles;

Träger: Gemeinde Aiseau-Presles;

Basiszuwendung: 63.12.03;

Ausgabeermächtigungen: 105.271,49 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E P1B 1 40200 0214 B;

Bezeichnung: Abbruch einer ehemaligen Fabrik "Gossuin" in Boussu;

Träger: Gemeinde Boussu;

Basiszuwendung: 63.12.03;

Ausgabeermächtigungen: 247.759,67 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E P1A 1 40200 0193 B;

Bezeichnung: Ehemalige Fabriken Ernalsteen - Sanierung des Gebäudes, das am äussersten westlichen Ende des Gebiets gelegen ist und nicht durch die früheren Phasen der Projekte betroffen war (Behandlung der Fassaden und der Bedachung);

Träger: Gemeindeverwaltung Leuze-en-Hainaut;

Basiszuwendung: 63.12.03;

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