8. JUNI 2009 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009, insbesondere des Artikels 34;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 71.04 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2008 im Rahmen des "Phasing Out" des Ziels 1 getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Phasing Out des Ziels 1;

Zielrichtung 4: Verstärkung der Attraktivität durch die Wiederaufwertung und Förderung des Images;

Massnahme 4.2: Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industriegeländen;

Bezeichnung: Sanierung und Wiederverwendung des Standortes SAE/CE 139 - "Le Quesnoy" in La Louvière;

Träger: Wallonische Region;

Basiszuwendung: 71.04.03;

Ausgabeermächtigungen: 66.302,28 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E P1A 1 40200 0197 B,

Beschliesst :

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