25. MÄRZ 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister-Präsident,

Der Minister für lokale Behörden und Städte,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 43.13 des Programms 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2005 im Rahmen von Interreg III A gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg III A - Euregio Maas-Rhein;

Zielrichtung 5: Förderung der sozialen Eingliederung;

Massnahme 5.4: Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden;

Bezeichnung: EMR-IC;

Träger: Provinz Lüttich;

Basiszuwendung: 43.13.02;

Ausgabeermächtigungen: 39.193,92 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IEU 1 50400 PL01 E,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 40.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 32 auf das Programm...

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