22. MÄRZ 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 und dem Programm 12 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister-Präsident,

Der Minister für lokale Behörden und Städte,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.09 des Programms 12 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 20. November 2005 und vom 30. Februar 2006 im Rahmen von Interreg III A gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Ziel 2 - ländliche Gebiete;

Zielrichtung 2: Strukturierung des ländlichen Raums;

Massnahme 2.1: Inwertsetzung des Erbes und des touristischen und kulturellen Potentials;

Bezeichnung: "Opération Coeur de village";

Träger: Gemeinde Bièvre;

Basiszuwendung: 63.09.12;

Ausgabeermächtigungen: 323.929,30 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E 2RU 1 20100 0077 I;

Bezeichnung: Aufwertung der Stadtmitte von Couvin;

Träger: Gemeindeverwaltung Couvin;

Basiszuwendung: 63.09.12;

Ausgabeermächtigungen: 205.001,53 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E 2RU 1 20100 0130 I;

Urban Sambreville;

Zielrichtung 1: Wirtschaftliche Umstellung und endogene wirtschaftliche Entwicklung;

Massnahme 1.3: Einrichtung und Aufbesserung von Infrastrukturen als strukturierende Ausrüstung;

Bezeichnung: Schaffung der Infrastruktur eines Entwicklungspols des Ö.S.H.Z.;

Träger: Öffentliches Sozialhilfezentrum von Sambreville;

Basiszuwendung: 63.09.12;

Ausgabeermächtigungen: 261.683,84 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E URB 1 10300 0023 I;

Ziel 2 - Maas-Weser;

Zielrichtung 5: Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung;

Massnahme 5.1: Strategische Umstrukturierung und Neuaufwertung der Polarisierungsgebiete;

Bezeichnung: Renovierung des "Maison espagnole" genannten Hauses;

Träger: Gemeindeverwaltung Engis;

Basiszuwendung: 63.09.12;

Ausgabeermächtigungen...

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