15. FEBRUAR 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 und dem Programm 09 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister-Präsident,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 30.02 des Programms 09 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2008 im Rahmen des Interreg IV A gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg IV A Euregio-Maas-Rhein;

Bezeichnung: Technische Hilfe - Management von Projekten in der Lütticher Gegend;

Träger: VoE Lüttich Euregio Maas-Rhein;

Basiszuwendung: 30.02.09;

Ausgabeermächtigungen: 145.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IE 1 401000 4001 A,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von...

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