6. APRIL 2010 - Königlicher Erlass zur Anerkennung der Berufsorganisationen von Fachkräften einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 6. April 2010 zur Anerkennung der Berufsorganisationen von Fachkräften einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann, bestätigt durch das Gesetz vom 19. November 2010 zur Bestätigung des Königlichen Erlasses vom 6. April 2010 zur Anerkennung der Berufsorganisationen von Fachkräften einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
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APRIL 2010 - Königlicher Erlass zur Anerkennung der Berufsorganisationen von Fachkräften
einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 29. April 1999 über die nicht konventionellen Praktiken in den Bereichen Heilkunde, Arzneikunde, Heilgymnastik, Krankenpflege und im Bereich der Heilhilfsberufe, insbesondere des Artikels 2 § 1 Nr. 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. Juli 2001 über die Anerkennung der Berufsorganisationen von Fachkräften einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 30. September 2002 zur Festlegung der Modalitäten für die Beantragung der Anerkennung als Berufsorganisation von Fachkräften einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann;
Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Folgende Berufsorganisationen von Fachkräften einer nicht konventionellen Praktik oder einer Praktik, die als nicht konventionell qualifiziert werden kann, werden anerkannt:
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Verband der Osteopathen "U.V.O.", ansässig in Wilrijk;
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European Federation for Oriental Medecine "EUFOM", ansässig in Eigenbilzen;
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Belgische Vereinigung der von China diplomierten Akupunkteure "ABADIC", ansässig in Brüssel;
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Register der Osteopathen von Belgien...
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