Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes Durch Ministeriellen Erlass vom 17. Juli 2018

Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes

Durch Ministeriellen Erlass vom 17. Juli 2018, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Fabien Bourdeau, Bediensteter des autonomen Hafens von Charleroi, bevollmächtigt, auf dem gesamten regionalen öffentlichen Wasserstraßennetz in der Eigenschaft eines Offiziers der Gerichtspolizei Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes aufzuspüren und festzustellen.

Durch Ministeriellen Erlass vom 17. Juli 2018, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Joël Corman, Bediensteter des autonomen Hafens von Lüttich, bevollmächtigt, auf dem gesamten regionalen öffentlichen Wasserstraßennetz in der Eigenschaft eines Offiziers der Gerichtspolizei Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes aufzuspüren und festzustellen.

Durch ministeriellen Erlass vom 17. Juli 2018...

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