Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes Durch Ministerialerlass vom 6. Mai 2014

Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes

Durch Ministerialerlass vom 6. Mai 2014, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Frau Stéphanie Vandermeeren, Attachée, bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Offizier der Gerichtspolizei die Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 22. Januar 2015, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Frau Fabienne Antoine, Assistentin, bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Domänenpolizistin die Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 22. Januar 2015, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Gilles Bartholomé, Assistent, bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Domänenpolizist die Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 22. Januar 2015, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Steve Bayet, Assistent, bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Domänenpolizist die Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 22. Januar 2015, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr André Boyne, Assistent, bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Domänenpolizist die Verstöße gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 22. Januar 2015, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Georges Carpentier, Hauptgraduierter, bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des...

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