Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassen- und Wasserstrassennetzes Durch Ministerialerlass vom 1. April 2011, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgisch

Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassen- und Wasserstrassennetzes

Durch Ministerialerlass vom 1. April 2011, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Pol Vandenhende bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Domänenpolizist die Verstösse gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassen- und Wasserstrassennetzes festzustellen.

Durch denselben Erlass wird der Ministerialerlass vom 15. Oktober 2009 zur Bevollmächtigung eines Bediensteten für nichtig erklärt, der damit beauftragt ist, in der Eigenschaft eines Beamten der Gerichtspolizei die in Artikel 5 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassen- und Wasserstrassennetzes vorgesehenen Verstösse aufzuspüren und festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 1. April 2011, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft tritt, wird Herr Jacques Carpentier bevollmächtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonischen Region in der Eigenschaft als Domänenpolizist die Verstösse gegen das Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassen- und Wasserstrassennetzes festzustellen.

Durch denselben Erlass wird der Ministerialerlass vom 15. Oktober 2009 zur Bevollmächtigung eines Bediensteten für nichtig erklärt, der damit beauftragt ist, in der Eigenschaft eines Beamten der Gerichtspolizei die in Artikel 5 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassen- und Wasserstrassennetzes vorgesehenen Verstösse aufzuspüren und festzustellen.

Durch Ministerialerlass vom 1. April 2011, der am Tag seiner auszugsweisen Veröffentlichung im Belgischen...

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