Polizeiordnung für die Erhaltung des regionalen öffentlichen Strassennetzes Durch Erlass des Generalsekretärs vom 6. Dezember 2007, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Herr Joël Willame, Assiste

Polizeiordnung f¸r die Erhaltung des regionalen ˆffentlichen Strassennetzes

Durch Erlass des Generalsekret‰rs vom 6. Dezember 2007, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Herr JoÎl Willame, Assistent, dessen Amtssitz sich in Namur befindet, bevollm‰chtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonie in der Eigenschaft als Dom‰nenpolizist die Verstˆsse gegen das Dekret vom 27. Januar 1998 zur Einsetzung einer Polizeiordnung f¸r die Erhaltung des regionalen ˆffentlichen Strassennetzes und zur Regelung der Aus¸bungsbedingungen dieses Amtes festzustellen.

Durch Erlass des Generalsekret‰rs vom 6. Dezember 2007, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Herr Luc Henrot, Assistent, dessen Amtssitz sich in Namur befindet, bevollm‰chtigt, innerhalb der Grenzen des Gebiets der Wallonie in der Eigenschaft als Dom‰nenpolizist die Verstˆsse gegen das Dekret vom 27. Januar 1998 zur...

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