28. MÄRZ 2013 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ubertragung von Personalmitgliedern der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses auf die der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region gemeinsamen Schule für öffentliche Verwaltung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des am 10. November 2011 abgeschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region zur Gründung einer der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft gemeinsamen Schule für öffentliche Verwaltung, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund des Dekrets vom 26. Januar 2012 zur Zustimmung zu dem zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region am 10. November 2011 abgeschlossenen Zusammenarbeitsabkommen zur Gründung einer der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft gemeinsamen Schule für öffentliche Verwaltung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Januar 2012 zur Festlegung des Stellenplans der Schule für öffentliche Verwaltung;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Personalmitglieder der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses, deren Name, Vorname, Ursprungsdienststelle, Dienstgrad und Gehaltstabelle in der Anlage angeführt sind, werden auf die per Dekret vom 26. März 2012 gegründete der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region gemeinsamen Schule für öffentliche Verwaltung übertragen.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.

Art. 3 - Der Minister für den öffentlichen Dienst wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 28. März 2013

Der Minister-Präsident

R. DEMOTTE

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst

J.-M...

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