15. MÄRZ 2013 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und Karten und Aufenthaltsdokumenten für ausländische Staatsangehörige - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache
Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Ministeriellen Erlasses vom 15. März 2013 zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und Karten und Aufenthaltsdokumenten für ausländische Staatsangehörige, so wie er abgeändert worden ist durch den Ministeriellen Erlass vom 27. März 2013 zur Ersetzung der Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 15. März 2013 zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und Karten und Aufenthaltsdokumenten für ausländische Staatsangehörige.
Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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15. MÄRZ 2013 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Tarifs der Vergütungen zu Lasten der Gemeinden für die Ausstellung von elektronischen Personalausweisen, elektronischen Identitätsdokumenten für belgische Kinder unter zwölf Jahren und Karten und Aufenthaltsdokumenten für ausländische Staatsangehörige
Artikel 1 - Die Anwendung des vorliegenden Erlasses und seiner Anlage betrifft folgende Personalausweise für Belgier und Karten und Aufenthaltsdokumente für Ausländer:
1.den elektronischen Personalausweis für Belgier,
2. den elektronischen Personalausweis für Belgier im Ausland,
3. Karte A: Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister - zeitweiliger Aufenthalt - für Ausländer, die keine Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
4. Karte B: Bescheinigung über die Eintragung im Fremdenregister - unbegrenzte Dauer - für Ausländer, die keine Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
5. Karte C: Personalausweis für Ausländer, die keine Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
6. Karte D: Daueraufenthalt EG für Ausländer, die keine Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
7. Karte E: Bescheinigung über die Anmeldung in den Bevölkerungsregistern oder im Fremdenregister für Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
8. Karte E+: Bescheinigung des Daueraufenthalts für Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der...
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