24. MÄRZ 2000 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Organiesierung bestimmter Anwerbungsprüfungen im Wettbewerbsverfahren

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8 August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 87, § 3, abgeändert durch das Sondergesetz vom 8. August 1988;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen, insbesondere des Artikels 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. September 1994 zur Festlegung der allegemeinen Grundsätz des Verwaltungs- und Besoldungsstatuts der Staatsbediensteten, die auf das Personal der Dienststellen der Gemeinschafts- und Regionalregierungen und der Kollegien der gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der französischen Gemeinschaftskommission sowie der von ihnen abhängenden juristischen Personen öffentlichen Rechts anwendbar sind, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 22. Mai 1996 und vom 15. Juli 1998;

Aufgrund der Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Dezember 1995 bezüglich der Prüfungen im Wettbewerbsverfahren, die für die Beamten der Region zwecks deren Anwerbung und des Aufstiegs in eine höhere Stufe organisiert werden, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. Januar 1997;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Januar 1999 über die Organisierung bestemmter Anwerbungsprüfungen im Wettbewerbsverfahren;

Aufgrund des Protokolls Nr. 308 des Sektorenausschusses Nr. XVI vom 21. Februar 2000;

Aufgrund des am 13. März 2000 in Anwendung vom Artikel 84, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrates;

In der Erwägung, dass die Region und die Einrichtugen öffentlichen Interesses, deren Personalmitglieder dem Statut der Beamten der Region unterliegen, verflichtet sind, die Bestimmungen des Königlichen Erlasses zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze zu beachten;

In der Erwägung, dass es nicht möglich war, die in Anwendung des vorerwähnten Erlasses vom 28. Januar 1999 zur organisierenden Wettbewerbsprüfungen im Jahre 1999 durchzuführen;

In der Erwägung, dass dasVerfahren zur Organisierung der vorerwähnten Wettbewerbsprüfungen ohne Unterbrechung unter der |$$|AdUberwachung des Ständigen Anwerbungssekretärs für das Staatspersonal durchgeführt worden ist;

In der Erwägung, dass zudem bis zum 26. April 1999, 27 864 Einschreibungen eingegangen waren;

Auf Vorschlag des Ministers der inneren Anglegenheiten und des öffentlichen Dienstes;

Nach Beratung,

Beschliesst die...

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