24. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 2003 über die Bestimmung und die Ausübung der Managementfunktionen in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates und zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf das Statut des Personals der wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Kˆniglichen Erlasses vom 24. Januar 2007 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 22. Januar 2003 ¸ber die Bestimmung und die Aus¸bung der Managementfunktionen in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates und zur Ab‰nderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf das Statut des Personals der wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissar in Malmedy erstellt worden in Ausf¸hrung von Artikel 76 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 ¸ber institutionelle Reformen f¸r die Deutschsprachige Gemeinschaft, ersetzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juli 1990 und abge‰ndert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. April 2007.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION

24. JANUAR 2007 - Kˆniglicher Erlass zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 22. Januar 2003 ¸ber die Bestimmung und die Aus¸bung der Managementfunktionen in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates und zur Ab‰nderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf das Statut des Personals der wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Aufgrund der Artikel 37 und 107 Absatz 2 der Verfassung;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 20. April 1965 ¸ber das Statut der wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates, insbesondere des Artikels 5, ersetzt durch den Kˆniglichen Erlass vom 5. Juni 2004;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 22. Januar 2003 ¸ber die Bestimmung und die Aus¸bung der Managementfunktionen in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates und zur Ab‰nderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf das Statut des Personals der wissenschaftlichen Einrichtungen des Staates, insbesondere des Artikels 9, ersetzt durch den Kˆniglichen Erlass vom 13. September 2004;

In der Erw‰gung, dass die derzeitige Zusammensetzung der Auswahlkommission abge‰ndert werden muss, um die Auswahlverfahren zu beschleunigen;

In der Erw‰gung, dass es sich aufgrund erster Erfahrungen tats‰chlich als schwierig erweist, sechs ausw‰rtige Experten zu versammeln;

In der Erw‰gung, dass die Begrenzung der Anzahl Mitglieder es SELOR ermˆglicht, die Auswahlkommissionen reibungsloser zusammenzusetzen;

In der Erw‰gung, dass diese Verringerung der Anzahl Mitglieder in keiner Weise die Grunds‰tze der infolge des Entscheids DEWAIDE eingef¸hrten...

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