27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. November 1974 zur Einrichtung der Paritätischen Hilfskommission für Angestellte und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 27. Januar 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. November 1974 zur Einrichtung der Paritätischen Hilfskommission für Angestellte und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. November 1974 zur Einrichtung der Paritätischen Hilfskommission für Angestellte und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der Artikel 35 und 36;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. November 1974 zur Einrichtung der Paritätischen Hilfskommission für Angestellte und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 13. Juni 1999 und 30. November 1999;

Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 7. Juni 2007 veröffentlichten Bekanntmachung;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 43.682/1 des Staatsrates vom 31. Oktober 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 4...

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