20. MAI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 9ter des Königlichen Erlasses vom 6. Juli 1987 über die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und die Eingliederungsbeihilfe - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Kˆniglichen Erlasses vom 20. Mai 2008 zur Ab‰nderung von Artikel 9ter des Kˆniglichen Erlasses vom 6. Juli 1987 ¸ber die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und die Eingliederungsbeihilfe.
Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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20. MAI 2008 - Kˆniglicher Erlass zur Ab‰nderung von Artikel 9ter des Kˆniglichen Erlasses vom 6. Juli 1987
¸ber die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und die Eingliederungsbeihilfe
ALBERT II., Kˆnig der Belgier,
Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 ¸ber die Beihilfen f¸r Personen mit Behinderung, insbesondere des Artikels 7 ß 1, ersetzt durch das Programmgesetz vom 9. Juli 2004;
Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 6. Juli 1987 ¸ber die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und die Eingliederungsbeihilfe, insbesondere des Artikels 9ter, eingef¸gt durch den Kˆniglichen Erlass vom 22. Mai 2003, ersetzt durch den Kˆniglichen Erlass vom 13. September 2004 und abge‰ndert durch den Kˆniglichen Erlass vom 21. Dezember 2004;
Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Hohen Rates f¸r Personen mit Behinderung vom 18. Februar 2008;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Februar 2008;
Aufgrund des Einverst‰ndnisses des Ministers des Haushalts vom 16. M‰rz 2008;
Aufgrund des Gutachtens 44.354/1 des Staatsrates vom 17. April 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 ß 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit und Unseres Staatssekret‰rs f¸r Personen mit Behinderung und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die am 20. M‰rz 2008 im Rat dar¸ber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 9ter des Kˆniglichen Erlasses vom 6. Juli 1987 ¸ber die Beihilfe zur Ersetzung des...
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