27. MÄRZ 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2003 über die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Kˆniglichen Erlasses vom 27. M‰rz 2008 zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 19. Dezember 2003 ¸ber die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen in Malmedy erstellt worden.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST JUSTIZ

27. MƒRZ 2008 - Kˆniglicher Erlass zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 19. Dezember 2003 ¸ber die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ¸ber die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, wie zuletzt abge‰ndert durch das Gesetz vom 23. M‰rz 2007 zur Ab‰nderung des Gesetzes vom 4. Juli 1989 ¸ber die Einschr‰nkung und Kontrolle der Wahlausgaben f¸r die Wahlen der Fˆderalen Kammern und ¸ber die Finanzierung und die offene Buchf¸hrung der politischen Parteien und des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ¸ber die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, insbesondere der Artikel 17, 37 und 53;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 19. Dezember 2003 ¸ber die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen;

Aufgrund der Stellungnahme der Kommission f¸r Buchf¸hrungsnormen vom 19. Februar 2008;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 20. Februar 2008;

Aufgrund des Einverst‰ndnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 17. M‰rz 2008;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 ß 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abge‰ndert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erw‰gung, dass es zwingend notwendig ist, die Rechtssicherheit von Vereinigungen und Stiftungen zu gew‰hrleisten, die ihren Jahresabschluss f¸r das Gesch‰ftsjahr 2007 nach den neuen Schemen, deren Anpassung schon breit angek¸ndigt worden ist, erstellen m¸ssen, da ¸berdies der Termin f¸r die Hinterlegung dieser Jahresabschl¸sse bei der Belgischen Nationalbank nach gr¸ndlich abge‰nderten Modalit‰ten sich n‰hert;

In der Erw‰gung, dass die ƒnderungen der Standardschemen f¸r den Jahresabschluss aufgrund der ƒnderungen des gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmens f¸r den Jahresabschluss im Hinblick auf die Erstellung der ab dem 17. M‰rz 2008 bei der Belgischen Nationalbank zu hinterlegenden Jahresabschl¸sse der ÷ffentlichkeit und insbesondere den Softwareherstellern bereits zur Kenntnis gebracht worden sind und dass die Rechtssicherheit gebietet, dass diese bereits angek¸ndigten und eingef¸hrten ƒnderungen so schnell wie mˆglich in die Vorschriften in Bezug auf den Jahresabschluss aufgenommen werden, und zwar noch vor Einberufung der Generalversammlungen und der Verwaltungsr‰te im Hinblick auf die Billigung dieser Jahresabschl¸sse;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  1. 2 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  2. 3 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  3. 4 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen und franzˆsischen Textes]

  4. 5 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  5. 6 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  6. 7 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  7. 8 - Artikel 10 desselben Erlasses wird folgt ersetzt:

    ´ Art. 10 - Artikel 82 ßß 1 und 2 des Kˆniglichen Erlasses vom 30. Januar 2001 zur Ausf¸hrung des Gesellschaftsgesetzbuches wird f¸r seine Anwendung auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht durch folgende Bestimmung ersetzt:

    ´ ß 1 - Unbeschadet von Artikel 85 Absatz 2 werden Bilanz und Ergebnisrechnung nach den in Abschnitt II des vorliegenden Kapitels vorgesehenen Schemen erstellt.

    Der Anhang enth‰lt die zus‰tzlichen Angaben und die Angaben in Bezug auf die Sozialbilanz, die in Punkt A beziehungsweise Punkt B von Unterabschnitt III des vorerw‰hnten Abschnitts II erw‰hnt sind, wenn die Vereinigung jahresdurchschnittlich einen Vollzeitbesch‰ftigungsgleichwert von mindestens zwanzig Arbeitnehmern aufweist, f¸r die die Vereinigung eine unmittelbare Besch‰ftigungsmeldung bei der mit der Erhebung der Sozialversicherungsbeitr‰ge beauftragten Einrichtung gemacht hat oder die aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 8. August 1980 ¸ber die F¸hrung der Sozialdokumente im allgemeinen Personalregister eingetragen sind.

    ß 2 - Sofern Vereinigungen, die in Artikel 17 ß 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ¸ber die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erw‰hnt sind, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 17 ß 5 dieses Gesetzes fallen, kˆnnen sie ihre Bilanz und Ergebnisrechnung jedoch nach den in Abschnitt III des vorliegenden Kapitels vorgesehenen verk¸rzten Schemen erstellen mit einem verk¸rzten Anhang, der die zus‰tzlichen Angaben und die Angaben in Bezug auf die Sozialbilanz enth‰lt, die in Punkt A beziehungsweise Punkt B von Unterabschnitt III des vorerw‰hnten Abschnitts III erw‰hnt sind, wenn die betreffende Vereinigung jahresdurchschnittlich einen Vollzeitbesch‰ftigungsgleichwert von mindestens zwanzig Arbeitnehmern aufweist, f¸r die die Vereinigung eine unmittelbare Besch‰ftigungsmeldung bei der mit der Erhebung der Sozialversicherungsbeitr‰ge beauftragten Einrichtung gemacht hat oder die aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 8. August 1980 ¸ber die F¸hrung der Sozialdokumente im allgemeinen Personalregister eingetragen sind. ª

  8. 9 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

  9. 10 - Artikel 12 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

    ´ Art. 12 - Das Schema der Bilanz, so wie es in Artikel 88 des Kˆniglichen Erlasses vom 30. Januar 2001 zur Ausf¸hrung des Gesellschaftsgesetzbuches vorgesehen ist, wird f¸r seine Anwendung durch Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht durch folgendes Schema ersetzt:

    AKTIVA

    Anlagevermˆgen

    1. Errichtungs- und Erweiterungsaufwendungen

    2. Immaterielle Anlagewerte

    3. Sachanlagen

  10. Grundst¸cke und Bauten

    1. Im Volleigentum der Vereinigung

    2. Sonstige

  11. Anlagen, Maschinen und Betriebsausstattung

    1. Im Volleigentum der Vereinigung

    2. Sonstige

  12. Gesch‰ftsausstattung und Fuhrpark

    1. Im Volleigentum der Vereinigung

    2. Sonstige

  13. Leasing und ‰hnliche Rechte

  14. Sonstige Sachanlagen

    1. Im Volleigentum der Vereinigung

    2. Sonstige

  15. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen

    1. Finanzanlagen

  16. Verbundene Kˆrperschaften

    1. Beteiligungen an verbundenen Gesellschaften

    2. Forderungen

  17. Andere Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverh‰ltnis besteht

    1. Beteiligungen

    2. Forderungen

  18. Sonstige Finanzanlagen

    1. Aktien oder Anteile

    2. Forderungen und gezahlte Kautionen

    Umlaufvermˆgen

    1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

  19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  20. Sonstige Forderungen

    Worunter unverzinsliche Forderungen oder Forderungen mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

    1. Vorr‰te und in Ausf¸hrung befindliche Bestellungen

  21. Vorr‰te

    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

    2. Unfertige Erzeugnisse

    3. Fertige Erzeugnisse

    4. Waren

    5. Zum Verkauf bestimmte unbewegliche Gegenst‰nde

    6. Geleistete Anzahlungen

  22. In Ausf¸hrung befindliche Bestellungen

    1. Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  24. Sonstige Forderungen

    Worunter unverzinsliche Forderungen oder Forderungen mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

    1. Geldanlagen

    2. Fl¸ssige Mittel

    3. Rechnungsabgrenzungsposten

      Summe der Aktiva

      PASSIVA

      Eigenkapital

    4. Vermˆgen der Vereinigung

  25. Ausgangsvermˆgen

  26. Langfristige Mittel

    II.

    1. Neubewertungsr¸cklagen

    2. Zweckgebundenes Vermˆgen

    3. Gewinnvortrag auf neue Rechnung (Verlustvortrag auf neue Rechnung)

    4. Kapitalsubventionen

      R¸ckstellungen

    5. A. R¸ckstellungen f¸r Risiken und Aufwendungen

      1. Pensionen und ‰hnliche Verpflichtungen

      2. Steuern

      3. Grosse Reparaturen und grosse Instandhaltungsarbeiten

      4. Sonstige Risiken und Aufwendungen

  27. R¸ckstellungen f¸r Schenkungen und Legate mit R¸cknahmerecht

    Verbindlichkeiten

    1. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

  28. Finanzverbindlichkeiten

    1. Nachrangige Anleihen

    2. Nicht nachrangige Anleihen

    3. Verbindlichkeiten aufgrund von Leasing- und ‰hnlichen Vertr‰gen

    4. Kreditinstitute

    5. Sonstige Anleihen

  29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    1. Lieferanten

    2. Verbindlichkeiten aus Wechseln

  30. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

  31. Sonstige Verbindlichkeiten

    1. Verzinsliche Verbindlichkeiten

    2. Unverzinsliche Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

    3. In Barmitteln erhaltene Kautionen

    1. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  32. Innerhalb eines Jahres f‰llig werdende Verbindlichkeiten mit einer urspr¸nglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr

  33. Finanzverbindlichkeiten

    1. Kreditinstitute

    2. Sonstige Anleihen

  34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    1. Lieferanten

    2. Verbindlichkeiten aus Wechseln

  35. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

  36. Verbindlichkeiten aufgrund von Steuern, Arbeitsentgelten und Soziallasten

    1. Steuern

    2. Arbeitsentgelte und Soziallasten

  37. Sonstige Verbindlichkeiten

    1. F‰llige Schuldverschreibungen, Kupons und in Barmitteln erhaltene Kautionen

    2. Andere verzinsliche Verbindlichkeiten

    3. Andere unverzinsliche Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

    1. Rechnungsabgrenzungsposten

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