29. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

29. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die Anwendung des Königlichen Erlasses vom 7. April 2005 zur Festlegung der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone bis Ende 2008 zu verlängern.

Eine Verlängerung ist erforderlich, weil das Gesetz zur Finanzierung der lokalen Polizei noch nicht fertig gestellt ist. Um ein klares Bild von der Problematik der Finanzierung der Polizeizonen zu bekommen, hat der FÖD Inneres eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben.

Beim ausserordentlichen Ministerrat vom 30. und 31. März 2004 wurde beschlossen, über eine wissenschaftliche Untersuchung ein neues Finanzierungssystem auszuarbeiten, das in ein Gesetz zur Finanzierung der lokalen Polizei münden sollte. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel wurden bereitgestellt.

Anfang und Ende 2005 wurden zwei Ausschreibungen ohne Erfolg vorgenommen; es ging dabei darum, ein Untersuchungsinstitut zu bestimmen, das diese Untersuchung im Hinblick auf die Aktualisierung der so genannten "KUL-Norm" durchführen sollte.

Um einen Ausweg aus dieser Sackgasse zu finden, hat die "Begleitkommission für die Polizeireform auf lokaler Ebene" eine Arbeitsgruppe eingerichtet, damit bereits eine vorbereitende Bewertung der verschiedenen Parameter, die bei der Finanzierung eingesetzt werden, in die Wege geleitet wird.

Dann ist eine neue öffentliche Ausschreibung mit einem angepassten Zweck für das Untersuchungsprojekt vorgenommen worden.

Im November 2007 ist die Untersuchung an ein Konglomerat von drei Untersuchungsinstituten vergeben worden. Das Endresultat wird gegen November 2008 erwartet. Anschliessend soll untersucht werden, wie die Resultate in eine gesetzgebende Initiative...

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