27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels 2 Absatz 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, so wie es abgeändert worden ist durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003, insbesondere des Artikels 54 §§ 1 und 3;

Aufgrund des Programmgesetzes vom 19. Juli 2001, so wie es abgeändert worden ist durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003, insbesondere des Artikels 62 § 2ter ;

Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels 3 Absatz 1 Nr. 11;

Aufgrund der Stellungnahme des bei Unserem Minister der Sozialen Eingliederung akkreditierten Finanzinspektors vom 4. Mai 2005;

Aufgrund des Gutachtens 40.020/4 des Staatsrates vom 6. April 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1...

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