26. APRIL 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Erweiterung und zur Annahme neuer Bewirtschaftungsbedingungen des anerkannten Naturschutzgebiets 'Enneilles' in Durbuy

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, insbesondere des Artikels 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, des Artikels 10, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, des Artikels 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, des Artikels 12, des Artikels 13, des Artikels 18, des Artikels 19, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, des Artikels 37, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984 und vom 22. Mai 2008 und des Artikels 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 über die Anerkennung der Naturschutzgebiete und die Bezuschussung der Ankäufe von Grundstücken, die von den privaten Vereinigungen als anerkannte Naturschutzgebiete zu errichten sind, insbesondere der Artikel 10 und 11;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 1998 zur Anerkennung des Naturschutzgebiets "Enneilles";

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2004 zur Erweiterung des anerkannten Naturschutzgebiets "Enneilles";

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Mai 2006 zur zweiten Erweiterung des anerkannten Naturschutzgebiets "Enneilles" und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 1998;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juni 2007 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. März 2004 zur Erweiterung des anerkannten Naturschutzgebiets "Enneilles";

Aufgrund des am 27. April 2010 abgegebenen günstigen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la Conservation de la Nature" (Wallonischer hoher Rat für die Erhaltung der Natur);

Aufgrund des am 15. Juli 2010 abgegebenen günstigen Gutachtens des Provinzkollegiums von Luxemburg und unter Berücksichtigung des am 9. Juni 2010 abgegebenen günstigen Gutachtens des Gemeindekollegiums von Durbuy;

In Erwägung des am 18. Januar 2010 durch die VoE "Réserves naturelles RNOB" eingereichten Anerkennungsantrags für das Gebiet "Enneilles" in Durbuy, dessen Eigentümer sie ist;

In Erwägung des am 22. Juni 2010 abgegebenen günstigen Gutachtens der operativen Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie - Zelle Raumordnung-Umwelt;

In Erwägung des am 11. August 2010 abgegebenen günstigen Gutachtens der Direktion Marche-en-Famenne der Abteilung Natur und Forstwesen;

In der Erwägung, dass sich der Antrag auf die Erweiterung des Naturschutzgebiets "Enneilles" und auf die Erneuerung der Anerkennung für die bereits zu einem früheren Zeitpunkt anerkannten Parzellen bezieht, und dass folglich alle Fristen, die die Anerkennungen der betreffenden Parzellen betreffen, aufeinander abzustimmen sind;

In der...

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