24. APRIL 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung von zwei neuen stellvertretenden Mitgliedern des 'Conseil supérieur wallon de la Pêche' (Wallonischer hoher Rat für den Fischfang)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Mai 2003 zur Fˆrderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Juni 2006 zur Festlegung der Zusammensetzung und der Arbeitsweise des "Conseil supÈrieur wallon de la PÍche" f¸r eine Dauer von zw‰lf Monaten, in der durch den Erlass vom 12. Juli 2007 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 zur Bezeichnung der Mitglieder des "Conseil supÈrieur wallon de la PÍche", in seiner durch den Erlass vom 12. Juli 2007 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. November 2003 zur Ausf¸hrung des Dekrets vom 15. Mai 2003 zur Fˆrderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

In der Erw‰gung, dass keine weiblichen Bewerbungen f¸r den Ersatz der r¸cktretenden stellvertretenden Mitglieder vorlagen,

Beschliesst :

Artikel 1 - Herr Nicolas Hennes, Dosberstrooss 5, L-9763 Marnach, wird als stellvertretendes Mitglied des "Conseil supÈrieur wallon de la PÍche" ernannt, als Vertreter der Wettkampffischerei anstelle von Herrn Antoine Perin, r¸cktretend, dessen Mandat er beendet.

Herr Hennes...

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