20. JUNI 2012 - Gesetz zur Abänderung des Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die Vereinfachung des Verfahrens bei einer nationalen oder internationalen Adoption ab einem zweiten Kind - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 20. Juni 2012 zur Abänderung des Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die Vereinfachung des Verfahrens bei einer nationalen oder internationalen Adoption ab einem zweiten Kind.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

20. JUNI 2012 - Gesetz zur Abänderung des Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die Vereinfachung des Verfahrens bei einer nationalen oder internationalen Adoption ab einem zweiten Kind

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - Artikel 346-2 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. April 2003 und abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2004, wird durch folgenden Satz ergänzt:

    Die Vorbereitung ist nicht obligatorisch für den Adoptierenden oder die Adoptierenden, die diese Vorbereitung bereits anlässlich einer früheren Adoption absolviert haben und deren Eignung zur Adoption vom Jugendgericht anerkannt worden ist.

  2. 3 - Artikel 361-1 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. April...

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