24. FEBRUAR 2011 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Zurückziehung der Anlage BASF Feluy aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG, und zur Änderung des Beschlusses zur kostenlosen Ausstellung von Zertifikaten für die noch verbleibenden Jahre des Bezugszeitraums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen, insbesondere des Artikels 5 § 3;

Aufgrund des wallonischen Plans zur Zuteilung der Treibhausgasemissionszertifikate (Zeitraum 2008-2012) vom 17. Juni 2008;

Aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 30. Juni 2008 in Bezug auf den nationalen Plan zur Zuteilung der Treibhausgasemissionszertifikate, der von Belgien gemäss der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zugestellt worden ist;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das unter der Bezeichnung "BASF" bekannte und in Feluy gelegene Gelände (Id 017) wird ab dem Jahr 2011 aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie "emission trading" zurückgezogen, in Anwendung von Artikel 5, § 1 und § 3 des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Kyoto-Protokolls.

Id Anlage 2011(Wiederzuweisung zur Reservefür die...

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