5. APRIL 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Januar 2001 über die Übersetzung der Entscheide des Staatsrates - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 5. April 2011 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Januar 2001 über die Übersetzung der Entscheide des Staatsrates.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

5. APRIL 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Januar 2001 über die Übersetzung der Entscheide des Staatsrates

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

in Artikel 63 Absatz 1 zweiter Satz der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat wird bestimmt, dass Entscheide des Staatsrates in den vom König bestimmten Fällen übersetzt werden. Diese Gesetzesbestimmung ist im Königlichen Erlass vom 25. Januar 2001 über die Übersetzung der Entscheide des Staatsrates umgesetzt worden. In Artikel 1 dieses Erlasses wird Folgendes bestimmt:

"Entscheide des Staatsrates in Bezug auf Erlasse mit Verordnungscharakter werden übersetzt.

Entscheide, die aufgrund ihres Nutzens für das allgemeine Verständnis der Rechtsprechung des Staatsrates von dem in Artikel 2 erwähnten Ausschuss ausgewählt worden sind, werden ebenfalls übersetzt. Der Ausschuss befindet auf der Grundlage einer Vorauswahl, die in jeder Kammer vom jeweiligen Präsidenten oder vom Staatsrat, der ihn vertritt, vorgenommen wird; der Ausschuss kann diese Auswahl auf eigene Initiative ergänzen."

Tatsächlich erschwert die systematische Übersetzung der Entscheide in Bezug auf Erlasse mit Verordnungscharakter die Aufgabe des Konkordanzdienstes des Staatsrates, zumal die praktischen Vorteile dieser Arbeit kaum wahrnehmbar sind, wenn die für nichtig erklärten Erlasse oder die Erlasse, deren Ausführung ausgesetzt wird, in nur einer Sprache abgefasst sind.

Vorliegender Erlassentwurf beschränkt die Verpflichtung der systematischen Übersetzung auf Entscheide, in denen verfügt wird, die Ausführung eines in französischer und in niederländischer Sprache verfassten Erlasses mit Verordnungscharakter auszusetzen oder einen solchen Erlass für nichtig zu erklären.

Soweit der Gegenstand des vorliegenden Entwurfs, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen.

Ich habe die Ehre,

Sire,

der ehrerbietige und getreue Diener

Eurer Majestät zu sein.

Die Ministerin des Innern

Frau A. TURTELBOOM

5. APRIL 2011 -...

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