24. JANUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 17. Mai 2007 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten zum Gesetz vom 15. September 2006 zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 24. Januar 2011 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 17. Mai 2007 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten zum Gesetz vom 15. September 2006 zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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24. JANUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 17. Mai 2007 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten zum Gesetz vom 15. September 2006 zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und des Artikels 9ter § 1 Absatz 4 und § 5 Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006 und ersetzt durch das Gesetz vom 29. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I);

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. Mai 2007 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten zum Gesetz vom 15. September 2006 zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. Dezember 2010;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt vom 10. Dezember 2010;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass der Königliche Erlass das Muster des ärztlichen Standardattestes enthält, das durch den neuen Artikel 9ter des Gesetzes vom 15. Dezember 1980, eingefügt durch das Gesetz vom 29. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I) (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2010, Titel 17 Kapitel 1 Artikel 187), auferlegt wird, und dass, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden, ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Königlichen Erlasses notwendig ist;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.059/4 des Staatsrates vom 22. Dezember 2010, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat und aufgrund des Gutachtens Nr. 49.161/4 des Staatsrates...

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