25. SEPTEMBER 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Oktober 2013 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere des Artikels 6, § 1, X, 8°;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. September 1976 zur Einführung einer Regelung über die Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Unterpflasterbahnen, U-Bahnen, Linien- und Reisebussen;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, insbesondere des Artikels 2, 1°, a);

Aufgrund des am 18. November 2013 zwischen der Wallonischen Region und der Gruppe TEC abgeschlossenen öffentlichen Dienstleistungsvertrags 2013-2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Oktober 2013 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region;

In Erwägung der Vorschläge des Verwaltungsrats der "Société régionale wallonne du Transport" (Wallonische regionale Verkehrsgesellschaft);

Auf Vorschlag des Ministers für Transportwesen,

Beschließt :

Artikel 1 - In der Anlage zu dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 17. Oktober 2013 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region wird Punkt 9.6 durch Folgendes ersetzt:

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