2. FEBRUAR 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Oktober 2010 zur Gewährung einer Prämie für die Installierung eines solaren Warmwasserbereiters und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. November 2003 zur Gewährung einer Prämie für die Installierung eines solaren Warmwasserbereiters

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 9. Dezember 1993 über die Beihilfen und Beteiligungen der Wallonischen Region zur Förderung der rationalen Energiebenutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien, insbesondere der Artikel 5 bis 10;

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, insbesondere des Artikels 51ter, § 1, 11°, eingefügt durch das Dekret vom 27. Oktober 2011;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Oktober 2010 zur Gewährung einer Prämie für die Installierung eines solaren Warmwasserbereiters und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. November 2003 zur Gewährung einer Prämie für die Installierung eines solaren Warmwasserbereiters;

Aufgrund des am 9. November 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 2. Februar 2012 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 19. Dezember 2011 in Anwendung von Artikel 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 50.679/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers für nachhaltige Entwicklung;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der vorliegende Erlass setzt Artikel 13 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschliessenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG teilweise um.

Art. 2 - In Artikel 9, § 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Gewährung einer Prämie für die Installierung eines solaren Warmwasserbereiters und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. November 2003 zur Gewährung einer Prämie für die Installierung eines solaren Warmwasserbereiters wird Absatz 2 durch Folgendes ersetzt:

"Diese Erneuerung wird nur dann gewährt, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. der Installateur muss sich während seines vorigen Zulassungszeitraums an einer Weiterbildung in Bezug auf die Installation von solaren Warmwasserbereitern, die dem durch den Minister festgesetzten Lastenheft entspricht, beteiligt haben;

  2. der Installateur muss während seines vorigen Zulassungszeitraums mindestens fünf solare Warmwasserbereiter pro Jahr installiert haben.

Die in Absatz 2, 2° erwähnte Anforderung ist nur für die Anträge auf Erneuerung einer nach dem 1. Januar 2011 gewährten oder...

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