28. MÄRZ 2013 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. November 2011 zur Festlegung der Treibhausgasemissionszertifikate, die den Luftfahrzeugbetreibern für das Jahr 2012 und den Zeitraum 2013-2020 kostenlos zugeteilt werden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Protokolls von Kyoto;

Aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26. September 2011 über Benchmarks für die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten an Luftfahrzeugbetreiber gemäss Artikel 3sexies der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. November 2011 zur Festlegung der Treibhausgasemissionszertifikate, die den Luftfahrzeugbetreibern für das Jahr 2012 und den Zeitraum 2013-2020 kostenlos zugeteilt werden;

In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 22. Oktober 2012 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das gemeinschaftliche System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in Ubereinstimmung mit der Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft;

In Erwägung des Vorschlags COM (2012) 697 final der Europäischen Kommission über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie 2003/87/EU;

In der Erwägung, dass die nach den durch den vorgenannten Beschluss vom 26. September 2011 bestimmten Benchmarks zugeteilten Zertifikate bis 2020 festzulegen sind, es sei denn, gemäss Artikel 25bis der Richtlinie...

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