28. NOVEMBER 2013 - Dekret zur Änderung des Dekrets vom 25. März 2004 über die Zulassung und die Gewährung von Zuschüssen an die lokalen Entwicklungsagenturen (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Regierung, sanktionieren es :

Artikel 1 - Artikel 2 des Dekrets vom 25. März 2004 über die Zulassung und die Gewährung von Zuschüssen an die lokalen Entwicklungsagenturen in der durch das Dekret vom 15. Dezember 2005 geänderten Fassung wird durch Folgendes ergänzt:

"4° das "LEA-Netz": organisierte Form des gemeinsamen Handelns, die die in der Wallonischen Region zugelassenen LEA durch Treffen, Ausbildungen und Austausche zusammenbringt."

  1. 2 - In Artikel 4 desselben Dekrets werden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. Ziffer 4° wird durch Folgendes ersetzt:

      "mindestens einen vollzeitangestellten Bediensteten des Dienstrangs A und einen vollzeitangestellten Bediensteten des Dienstrangs B oder C nach den durch die Regierung bestimmten Modalitäten beschäftigen. Dieser Verpflichtung ist binnen sechs Monaten nach dem Zulassungsbeschluss nachzukommen. Die Bediensteten erbringen ihre Leistungen unter der Aufsicht der LEA, auch wenn es sich dabei um eine Bereitstellung des Gemeindepersonals handelt, das für die von der LEA ausgeübten Aufgaben eingesetzt wird.

      Ist aufgrund der Personalvorschriften eine Arbeitszeitverkürzung erlaubt, so hat die LEA die Ersetzung aller Bediensteten, deren Arbeitszeit weniger als die einer Vier-Fünftel-Beschäftigung beträgt, unter den in Absatz 1 vorgesehenen Bedingungen vorzunehmen.

      Die LEA kann bei der Regierung nach den von ihr bestimmten Modalitäten einen begründeten Abweichungsantrag für eine Dauer von höchstens einem Jahr einreichen."

    2. Unter Ziffer 6° werden die Worte "einen jährlichen Bericht über die Projekte und konkreten Aktionen in Bezug auf das abgelaufene Jahr auf der Grundlage einer durch die Regierung bestimmten Methodologie" durch die Worte "einen jährlichen Tätigkeitsbericht, dessen Inhalt von der Regierung bestimmt wird, und spätestens sieben Monate nach dem Jahresabschluss die Jahresrechnung" ersetzt.

    3. Unter Ziffer 9° werden die Worte "der Politik der Region" durch die Worte "den Regionalpolitiken der Regierung" ersetzt.

  2. 3 - In Artikel 6 desselben Dekrets werden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. In Absatz 3, Ziffer 4° werden die Worte "der inneren Angelegenheiten" durch die Worte "für lokale Behörden" ersetzt.

    2. In Absatz 3, Ziffer 5° werden die Worte "Sozialrat der Wallonischen Region" durch die Worte "Sozialrats der Wallonie" ersetzt.

    3. In Absatz 3 wird Ziffer 7° durch Folgendes ersetzt:

      "7° einem Vertreter der Abteilung Beschäftigung...

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