17. OKTOBER 2013 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Änderung der Liste der unter das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten fallenden Anlagen und der anfänglichen kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten zugunsten jeder Anlage für den Bezugszeitraum 2013-2020

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Kyoto-Protokolls, insbesondere der Artikel 5/2 und 5/3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. Juli 2011 über die Datenerhebung zwecks der Berechnung der kostenlosen Zuteilung der Zertifikate an jeden Anlagenbetreiber für den Zeitraum 2013-2020 und zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens, um die Kleinanlagen ab dem 1. Januar 2013 aus dem Emissionshandelssystem auszuschließen;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Liste der unter das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten fallenden Anlagen und der anfänglichen kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten zugunsten jeder Anlage für den Bezugszeitraum 2013-2020 werden die Zeilen der Tabelle betreffend die Anlagen ArcelorMittal (Stahlwerk-Strangguss Chertal, Sinterung und Hochöfen), Carsid, Walzwerke des Ruau und Exxonmobil wie folgt geändert:

Anlagen, die unter Artikel 5/2 des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Kyoto-Protokolls...

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