28. DEZEMBER 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 28. Dezember 2011 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen.

Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

28. DEZEMBER 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei, Artikel 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen;

Aufgrund des am 1. Dezember 2011 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

Aufgrund der Beratung des Ministerrates vom 16. Dezember 2011;

In der Erwägung, dass der Betrag der Gebühr für die Ausstellung eines Kennzeichens oder eines Kennzeichen-Duplikats an die Entwicklung des Indexes angepasst werden muss;

In der Erwägung, dass ebenfalls bestimmte Betriebskosten (ICT, Personal, usw.) der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle besser gedeckt werden müssen;

Auf Vorschlag Unserer...

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