7. APRIL 2011 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere des Artikels 21;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten;

Aufgrund des am 19. November 2010 abgegebenen Gutachtens der Regionalkommission für Abfälle;

Aufgrund des am 18. Januar 2011 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" (Hoher Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der wallonischen Region);

Aufgrund des am 6. September 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 26. Januar 2011 in Anwendung von Artikel 84, § 1, Absatz 1, 1°, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 49.152/4;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 5 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten wird durch einen wie folgt verfassten Absatz ergänzt:

"Diese Regelung muss andererseits der Vermischung der Abfälle, für die die Gemeinde auf ihrem Gebiet eine selektive Sammlung von Haus zu Haus organisiert hat, mit groben Abfällen entgegenwirken."

  1. 2 - In Artikel 11, § 1 desselben Erlasses werden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. in Absatz 1...

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