23. JUNI 2011 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der SPAQuE (Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität) mit Sanierungsmassnahmen auf dem Gelände 'Champ des 7 ânes' (technisches Vergrabungszentrum Erpion) in Froidchapelle

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere der Artikeln 39 und 43;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 2010 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem diese die spezifischen Aufgaben der SPAQuE festlegt;

Aufgrund des am 13. Juli 2007 zwischen der Wallonischen Regierung und der SPAQuE unterzeichneten Verwaltungsvertrags;

Aufgrund der am 16. Dezember 1999 durch den Provinzialausschuss erteilten Betriebsgenehmigung für das CET ("Centre d'Enfouissement technique" - technisches Vergrabungszentrum) am Ort genannt "Champ des 7 ânes", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Froidchapelle;

In der Erwägung, dass die Betriebsgenehmigung am 31. Dezember 2011 abläuft, dass aber die Ende der Abfallschüttungen am 30. Juni 2010 festgesetzt ist;

In der Erwägung, dass das CET von Erpion seit 1979 von der Interkommunale Intersud betrieben war; dass es bis zum 1. Januar 2008 für die Beseitigung der Abfälle von Süd-Hennegau diente, bevor es nur noch für die Aufnahme von nicht zerkleinertem Haushaltssperrmüll bis Ende 2009 benutzt wurde;

In der Erwägung, dass in diesem Rahmen das CET Erpion mehrere Millionen Tonnen Haushalts- und inerte Abfälle aufgenommen hat (geschätzt auf 836 000 m3 zwischen 1979 und 2003);

In der Erwägung, dass das CET Erpion Gegenstand einer ersten Sanierungsphase zwischen 1998 und 2002 gewesen ist, mit u.a. der Anlage eines Netzes für die Entgasung und das Abpumpen von Sickerwasser sowie einer Verwertungs- und Biogasbeseitigungseinheit und einer Kläranlage für Sickerwasser;

In der Erwägung, dass ab 2002 die Abfälle auf die ersten sanierten Fächer deponiert worden sind; dass nur sechs von zwölf der vorgesehenen Bereiche benutzt werden konnten, und das die Kuppel nicht fertig ist;

In der Erwägung ausserdem, dass im Laufe seines Betriebs mehrere Zwischenfälle eingetreten sind, nämlich das Uberlaufen von Sickerwasser, das die Verseuchung der Umgebungsboden zur Folge hatte, Brand in der Abfallmasse, usw.

Aufgrund des durch die "SPAQuE" 2008 durchgeführten technischen Audits;

In der Erwägung, dass dieses Audit schlussfolgert, dass eine Wiederinstandsetzung des Geländes eine absolute Notwendigkeit darstellt;

In der Erwägung, dass der Standort einen schwer verunreinigten Charakter aufweist, der eine Gefahr für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit darstellt und ein vorrangiges...

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