13. JANUAR 2005 - Erlass der Regierung zur abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 1970 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung einer Beteiligung des Nationalfonds für die Soziale Wiedereingliederung der behinderten an den von den Beschützenden Werkstätten Getragenen Löhnen und Sozialen Lasten

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund von Artikel 32 des Dekretes vom 19. Juni 1990 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft f¸r Personen mit einer Behinderung, abge‰ndert durch das Programmdekret vom 4. Februar 2003;

Auf Grund des Ministeriellen Erlasses vom 23. M‰rz 1970 zur Festlegung der Bedingungen zur Gew‰hrung einer Beteiligung des Nationalfonds f¸r die soziale Wiedereingliederung der Behinderten an den von den Besch¸tzenden Werkst‰tten getragenen Lˆhnen und sozialen Lasten, abge‰ndert durch die Ministeriellen Erlasse vom 28.07.1972, 27.02.1974, 25.07.1975,23.10.1975, 26.07.1977 und die Erlasse der Regierung vom 10.10.1990, 07.05.1993, 18.11.1996, 19.12.1996, 07.07 1997, 12;12.1997, 19.04.1999, 16.06.2000, 16.03.2001, 10. Januar 2002 und vom 18. Juli 2002

Auf Grund des Gutachtens des Verwaltungsrates der Dienststelle f¸r Personen mit einer Behinderung vom 17. Dezember 2004;

Aufgrund des Gutachtens der Finanzinspektion vom. 6. Januar 2005;

Aufgrund des Einverst‰ndnisses des Minister-Pr‰sidenten, zust‰ndig f¸r den Haushalt vom 5. Januar 2005;

Aufgrund der koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3 ß 1 ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abge‰ndert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erw‰gung, dass die Dringlichkeit dadurch begr¸ndet ist, dass unter Ber¸cksichtigung der bei den Haushaltsverhandlungen (2005-2006) getroffenen Sparmassnahmen und in Erw‰gung der Tatsache, dass die Bezuschussung der Geh‰lter im bestehenden Erlass befristet ist und dass die Dienststelle f¸r Personen mit Behinderung auch nach dem 31. Dezember 2004 auf Grund ihrer im Dekret ¸ber die Dienststelle definierten Aufgaben dazu gewillt ist, die Personalkosten der Besch¸tzenden Werkst‰tten zu bezuschussen, muss der diesbez¸gliche Ministerielle Erlass unverz¸glich abge‰ndert werden um somit ab dem 1. Januar 2005 ¸ber eine...

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