2. JULI 2010 - Nachtrag zu der Umweltvereinbarung vom 22. Dezember 2005 über die Durchführung der Rücknahmepflicht für Altbatterien

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Buches I des Umweltgesetzbuches, insbesondere des Artikels D89;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. April 2002 zur Einführung einer Pflicht zur Rücknahme bestimmter Abfälle im Hinblick auf deren Verwertung oder Bewirtschaftung, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Verpflichtungsprotokolls über die selektive Sammlung und Behandlung der Altbatterien vom 17. Juni 1997, verlängert durch einen Nachtrag bis zum 31. Dezember 2002;

In der Erwägung, dass die am 28. März 2006 in Kraft getretene Umweltvereinbarung vom 22. Dezember 2005 am 30. Juni 2008 abläuft;

In Erwägung der durch die Regelung festgelegten Fristen, um die Ausarbeitung oder Erneuerung einer Umweltvereinbarung vorzunehmen;

In der Erwägung, dass es wünschenswert ist, dass die Durchführung der Rücknahmepflicht für Altbatterien unverändert über den 30. Juni 2008 hinaus verlängert wird, dass es in der Tat angebracht ist, das Verantwortungsbewusstsein der Sektoren, die am Ursprung der Herstellung von Batterien sind, weiterhin zu wecken, und das Recycling der Batterien zu fördern, um deren Ablagerung und Verbrennung drastisch einzuschränken;

In der Erwägung, dass es zudem angebracht ist, die Einheitlichkeit des belgischen Batterien- und Akkumarkts aufrechtzuerhalten;

In der Erwägung, dass es demnach angebracht ist, die Gültigkeitsdauer besagter Umweltvereinbarung abzuändern;

Die folgenden Parteien:

  1. die Wallonische Region, vertreten durch Herrn Rudy Demotte, Minister-Präsident der Wallonischen Regierung, und durch Herrn Philippe Henry, Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität, nachstehend die "Region" genannt;

  2. die folgenden Organisationen:

  1. die VoE "Fédération de l'Electricité et de l'Electronique", deren Gesellschaftssitz Excelsiorlaan 91 in 1930 Zaventem liegt, vertreten durch Herrn Yves De Coorebyter, geschäftsführendes...

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