17. AUGUST 2013 - Gesetz zur Modernisierung des Arbeitsrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen - Deutsche Ubersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Ubersetzung des Gesetzes vom 17. August 2013 zur Modernisierung des Arbeitsrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen.

Diese Ubersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Ubersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS, MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT, FÖDERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST HAUSHALT UND GESCHÄFTSFUHRUNGSKONTROLLE, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

17. AUGUST 2013 - Gesetz zur Modernisierung des Arbeitsrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderung des Gesetzes vom 8. April 1965 zur Einführung der Arbeitsordnungen

  1. 2 - In das Gesetz vom 8. April 1965 zur Einführung der Arbeitsordnungen wird ein Artikel 12ter/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Art. 12ter/1 - In Abweichung von den Artikeln 11 und 12 werden die Bestimmungen eines gemäß dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen abgeschlossenen kollektiven Arbeitsabkommens, die die in Artikel 26bis des Gesetzes vom 16. März 1971 über die Arbeit und in Artikel 11bis des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge vorgesehenen Bezugsperioden verlängern, ab Hinterlegung dieses kollektiven Arbeitsabkommens bei der Kanzlei der Generaldirektion der kollektiven Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung in die Arbeitsordnung eingefügt, sofern diese Einfügung notwendig ist, damit die Vorschriften von Artikel 6 eingehalten werden.

    KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 16. März 1971 über die Arbeit

  2. 3 - Artikel 26bis des Gesetzes vom 16. März 1971 über die Arbeit, eingefügt durch den Königlichen Erlass Nr. 225 vom 7. Dezember 1983 und abgeändert durch die Gesetze vom 22...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT