14. DEZEMBER 2009 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst;

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009, insbesondere des Artikels 13;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009;

Aufgrund des am 16. November 2009 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 91.01 des Programms 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basiszuwendung abzuhelfen;

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 298.000 Euro vom Programm 23 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 31 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen...

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