19. NOVEMBER 2009 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für Wirtschaft, KMB, Aussenhandel und neue Technologien,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund des am 8. Oktober 2009 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.02 des Programms 02 und auf die Basiszuwendung 51.04 des Programms 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23.000.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 8.400.000 EUR innerhalb der Programme 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 wird wie folgt abgeändert:

    (in Tausend...

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