22. OKTOBER 2009 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 11 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Die Ministerin für Gesundheit, soziale Massnahmen und Chancengleichheit,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009, insbesondere des Artikels 70;

Aufgrund des am 13. März 2009 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 19. März 2009 und 3. Juni 2009;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 11.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen, um die Einstellung von zwei Sachverständigen für den "Conseil wallon de l'Action sociale et de la santé" (Wallonischer Rat für soziale Massnahmen und Gesundheit) zu ermöglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 40.000 Euro vom Programm 11 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 01 und 11 des...

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