19. OKTOBER 2009 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des am 8. Oktober 2009 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 30.05 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen, um die Zahlung von Verzugszinsen zu vermeiden,

Beschliessen

Artikel 1. Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 300.000 Euro vom Programm 04 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 02 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2. Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen...

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