24. MÄRZ 2010 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 04, 05, 06, 22, 25, 31 und 32 der Organisationsbereiche 16, 18 und 33 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst;

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für Wirtschaft, K.M.B., Aussenhandel und neue Technologien,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 41;

Aufgrund des am 22. März 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 25. Februar 2010 gefassten Beschlusses der Wallonischen Regierung;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 01.03 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 51.09 und 51.10 und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.13 des Programms 02 des Organisationsbereichs 18, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 51.07 und 51.08 des Programms 04 des Organisationsbereichs 18, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.05 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die, Basiszuwendung 31.01 des Programms 05 des Organisationsbereichs 18, Ausgebeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 51.06, 51.10 und 51.13 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 51.11 und 51.12 des Programms 06 des Organisationsbereichs 18, Verpflichtungs- und Ausgebeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 41.05 und 61.02 des Programms 22 des Organisationsbereichs 18, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 33.17 des Programms 25 des Organisationsbereichs 18, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 61.03 und 61.04 des Programms 31 des Organisationsbereichs 18, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 01.07 und 01.08 und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 32.03, 51.02, 81.02 und 81.03 des Programms 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um den prioritären Aktionsplan für die Zukunft der Wallonie sowie den Plan Marshall 2. Grün durchzuführen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 1.500.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 33 auf das Programm 31 des...

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