12. JULI 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Aufhebung der Ministerialerlasse vom 28. November 1984, vom 29. November 1984, vom 29. Juli 1985, vom 9. Oktober 1985, vom 6. März 1989 und vom 25. Mai 1993 betreffend die Organisation der Prozessangelegenheiten der Wallonischen Region

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 20;

Aufgrund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 28. November 1984 über die Organisation der Prozessangelegenheiten des Ministeriums der Wallonischen Region in Sachen Raumordnung;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 29. November 1984 über die Organisation der Prozessangelegenheiten des Ministeriums der Wallonischen Region in Sachen Forst-, Jagd- und Fischereiwesen;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 29. November 1985 über die Organisation der Prozessangelegenheiten des Ministeriums der Wallonischen Region in Sachen Wirtschaftsaufschwung der kleinen und mittleren Betriebe;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 9. Oktober 1985 über die Organisation der Prozessangelegenheiten des Ministeriums der Wallonischen Region in Sachen Finanzen, Haushalt, Energie, industrieller Verarbeitung der Abfälle und Industrialisierung der Fischzucht;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 6. März 1989 über die Organisation der Streitsachendienste des Ministers der Öffentlichen Arbeiten für die Wallonische Region;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 25. Mai 1993 über die Organisation der Prozessangelegenheiten des Ministeriums der Wallonischen Region in Sachen Raumordnung;

Aufgrund des am 2. Juli 2012 abgegebenen Gutachtens 51.336/2 des Staatsrats;

In Erwägung des Rundschreibens vom 5. Dezember 2008 betreffend die Anwendung des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über die öffentlichen Aufträge, die juristischen Dienste zur Beratung und Vertretung vor den Gerichtsbarkeiten;

In der Erwägung, dass die Verordnungen betreffend die öffentlichen Aufträge im Rahmen der Beziehungen zwischen der Wallonie und den Anwälten, die damit beauftragt sind, ihre Interessen zu verteidigen, zu beachten sind;

In der Erwägung, dass am 5. April 2011 ein allgemeiner Angebotsaufruf ausgeschrieben worden ist;

In der Erwägung, dass für die durch diesen Aufruf betroffenen Bereiche und Streitsachen die Beziehungen zwischen der wallonischen Region und den Anwälten, die die Verteidigung ihrer Interessen gewährleisten, im Rahmen des Dienstleistungsvertrags geregelt werden, der im Anschluss an das Verfahren zur Vergabe der öffentlichen Aufträge ausgearbeitet wird;

In der Erwägung, dass die Wallonische Region für die Bereiche und Arten von...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT