23. JANUAR 2014 - Ministerialerlaß zur Durchführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über eine Beihilfemaßnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über eine Beihilfemaßnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2011;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. November 2013 abgeänderten Fassung,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Lebensmittelqualitätsregelungen, die in Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über eine Beihilfemaßnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2011, beihilfefähig sind, werden für das Anwendungsjahr 2013 in der Anlage zu dem vorliegenden Erlass angeführt.

  1. 2 - In Anwendung von Artikel 11 des vorerwähnten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 wird der für jede beihilfefähige Lebensmittelqualitätsregelung festgelegte Referenzbetrag in der Anlage zu dem vorliegenden Erlass festgelegt.

  2. 3 - Der vorliegende Erlass wird am 1. Januar 2014 wirksam.

    Namur, den 23. Januar 2014

  3. DI ANTONIO

    ANLAGE

    Lebensmittelqualitätsregelung Referenzbetrag "Integrierte Produktionsmethode bei Kernobst" Für einen Betrieb mit einer Fläche von : - weniger als 5 ha 385,00 € -...

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