24. DEZEMBER 2013 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2012 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013, insbesondere des Artikels 28;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Juli 2013 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2013 zur zweiten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013;

Aufgrund des am 14. November 2013 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungskredite auf den Basisartikel 14.01, Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 73.01 und Verpflichtungs- und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 73.07 des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 14.03, 73.01 und 73.10 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungskredite in Höhe von 1.388.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 1.965.000 EUR zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der...

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