23. DEZEMBER 2013 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03, 04, 12, 13, 22, 24, 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für Wirtschaft, K.M.B., Außenhandel und neue Technologien,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, insbesondere des Artikels 42;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2012 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013, insbesondere des Artikels 42;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Juli 2013 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2013 zur zweiten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 28. November 2013;

Aufgrund des am 12. Dezember 2013 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 81.19 des Programms 03, auf den Basisartikel 41.14 des Programms 12, auf den Basisartikel 41.12 des Programms 13, auf den Basisartikel 41.19 des Programms 22, auf des Basisartikel 41.08 des Programms 24 und Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 51.07 des Programms 04, und auf den Basisartikel 01.11 des Programms 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um Projekte im Rahmen des Marshallplans 2.Grün zu finanzieren,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungskredite in Höhe von 3.632.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 4.820.000 EUR innerhalb der Programme 03, 04, 12, 13, 22, 24, 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 03, 04, 12, 13, 22, 24, 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 wird wie...

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