8. DEZEMBER 2009 - Ministerialerlass über die regionalen Beihilfen zugunsten der Milcherzeuger, um den ausserordentlichen Verfall des Milchpreises zu mildern

Der Minister der Landwirtschaft,

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 6, § 1, V, abgeändert durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 16. Juli 1993, vom 13. Juli 2001 und vom 12. August 2003;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Februar 1961 zur Schaffung eines Fonds für landwirtschaftliche Investitionen, abgeändert durch die Gesetze vom 29. Juni 1971, 15. März 1976, 3. August 1981 und 15. Februar 1990;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2008 über die Investitionen im Agrarsektor, insbesondere des durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. September 2009 eingefügten Artikels 76bis ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. September 2009 zur Anwendung von Artikel 76bis des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2008 über die Investitionen im Agrarsektor;

Aufgrund des am 1. Dezember 2009 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 8. Dezember 2009 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere Artikel 3, § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die derzeitige Krise des Milchsektors, die durch den ausserordentlichen Verfall der Milchpreise zum Ende des Jahres 2008 verursacht worden ist, die dringende Umsetzung von Massnahmen zur Förderung des Sektors erforderlich macht;

In der Erwägung, dass insbesondere unverzüglich eine Beihilferegelung zugunsten der Milcherzeuger einzuführen ist, um die Finanzlage der Milchbetriebe zu verbessern;

In der Erwägung, dass jegliche Verspätung bei der Verabschiedung und der Umsetzung dieser Beihilferegelungen sich negativ auf den gesamten Milchsektor auswirken würde,

Beschliesst :

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. "Erlass": Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2008 über die Investitionen im Agrarsektor;

  2. "Verwaltung": Der Generaldirektor der operativen Generaldirektion der Landwirtschaft, der Naturschätze und der Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie oder dessen Stellvertreter.

    1. 2 - Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel kann den Milcherzeugern, die im Anschluss an den aussergewöhnlichen oder...

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