29. JANUAR 1935 - Königlicher Erlass Nr. 91 zur Regelung der Massnahmen in Bezug auf den Schutz gewerblicher Muster und Modelle - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Königlichen Erlasses Nr. 91 vom 29. Januar 1935 zur Regelung der Massnahmen in Bezug auf den Schutz gewerblicher Muster und Modelle, so wie er abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 1. Dezember 1970 zur Billigung des Benelux-Übereinkommens über Muster oder Modelle, unterzeichnet in Brüssel am 25. Oktober 1966, und der Anlage (einheitliches Gesetz).

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

29. JANUAR 1935 - Königlicher Erlass Nr. 91 zur Regelung der Massnahmen in Bezug auf den Schutz gewerblicher Muster und Modelle

Artikel 1 - Alle Muster und Modelle, das heisst alle Kombinationen von Linien, Figuren, Farben oder plastischen Formen, die gezeichnet, angebracht, graviert, geschnitzt beziehungsweise gemeisselt, getrieben, gegossen, gewebt, gestickt und so weiter werden und die zum Zweck haben...

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