31. JANUAR 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung über eine Massnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an den Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL);

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Massnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL);

Aufgrund der Entscheidung Nr. C(2007) 6083 der Kommission vom 30. November 2007 zur Genehmigung des Programms der ländlichen Entwicklung für die wallonische Region (Belgien) des Programmplanungszeitraums 2007-2013;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei, insbesondere der Artikel 3, 2° und 3, abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und 6° abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und durch den Königlichen Erlass vom 22. Februar 2001;

Aufgrund des am 9. Juli 2007 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 18. Oktober 2007 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 4. Oktober 2007, genehmigt am 4. November 2007;

Aufgrund des am 14. November 2007 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 43.750/4;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

KAPITEL I - Anwendungsbereich

Artikel 1 - Die Wallonische Region führt eine Massnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an den Lebensmittelqualitätsregelungen ein, nachstehend Massnahme zur Förderung der Qualität genannt, in Anwendung von Artikel 20, Punkt c), ii) der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein; die Modalitäten der Durchführung der besagten Massnahme zur Förderung der Qualität werden im vorliegenden Erlass festgelegt.

Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Erzeuger: die natürliche oder juristische Person oder der Zusammenschluss von...

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