15. MAI 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Übertragung der Personalmitglieder der Direktion des Audits der 'Société wallonne du Logement' (Wallonische Wohnungsbaugesellschaft)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere Art. 87, § 3;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über das Wohnungswesen und die Nachhaltigkeit der Wohnverhältnisse, Artikel 205bis;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Mai 2014 zur Regelung der Eingliederung des Personals der Direktion des Audits der "Société wallonne du Logement" in den öffentlichen Dienst der Wallonie, DGO 4 in Ausführung des Wallonischen Gesetzbuches über das Wohnungswesen und die Nachhaltigkeit der Wohnverhältnisse;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst, zu dessen Zuständigkeitsbereich das Wohnungswesen gehört;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Personalmitglieder der Direktion des Audits der "Société wallonne du Logement", deren Namen in der Anlage angeführt werden, werden in die Abteilung Wohnungswesen der operativen Generaldirektion "Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie" (DGO 4) des öffentlichen Dienstes der Wallonie eingegliedert.

Art. 2 - Der...

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